Etwas weniger Rechtsstaat gibt es nicht


Gemeinsam mit dem Düsseldorfer Rechtsanwalt und Blogger Udo Vetter und den nordrhein-westfälischen Landtagsabgeordneten Nico Kern und Dirk Schatz habe ich in dieser Woche eine Strafanzeige gegen den NRW-Finanzminister Borjans erstattet wegen des Ankaufs von so genannten „Steuer-CDs“. Den Inhalt der Strafanzeige gibt´s hier zu lesen.

Diese Strafanzeige ist aus meiner Sicht ein Plädoyer für den Rechtsstaat im Ganzen, der sich seine Prinzipien nicht von einer Lebenswirklichkeit abringen lassen darf. Wenn das Schädliche der Lebenswirklichkeit dem Rechtsstaat schadet, kann er sich dagegen Rechtsnormen geben. Das hätte er im Fall der Steuer-CDs schon lange getan haben können. Weil er das aber genau nicht getan hat und die negativen Folgen dieses Unterlassens nicht hinnehmen will, kauft er rechtswidrig Steuer-CDs an. Damit begibt sich der Rechtsstaat  auf das gesellschaftspolitische Niveau des Ehrenworts von Helmut Kohl oder auf das strafrechtliche Niveau der Gedankenwelt eines Wolfgang Daschner, der als Polizeipräsident von Frankfurt/M. die Androhung von Folter anordnete, um das Leben des entführten Kindes Jacob von Metzler zu retten. Allen gemein ist, dass der Zweck eben nicht die Mittel heiligt.

Ein Ermittlungsbeamter, der illegal oder halbseiden gewonnene Beweismittel in ein Ermittlungsverfahren einzuführen versucht, wird im Regelfall bereits innerhalb seiner Dienststelle „eingefangen“ oder spätestens wenn seine Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft angekommen ist. Das geschieht so, weil das rechtsstaatliche Bewusstsein von Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaften grundsätzlich ausgeprägt ist und weil solche Beweismittel durch ihre Unzulässigkeit Zweifel an der Rechstaatlichkeit des bis dahin geführten Ermittlungsverfahrens begründen. Das wiederum beinhaltet die verbotene Einseitigkeit der Ermittlungsführung zu Ungunsten des Beschuldigten. Insgesamt gefährdet ein solches Verhalten die Strafverfolgung an sich.

Diese unseren Rechtsstaat tragenden Prinzipien, die sich auch in der EMRK (hier insbesondere in deren Artikel 6) wiederfinden, gelten ohne Einschränkung und auch ohne eine Notwehroption, wie sie unser Strafrecht als Rechtfertigung für das Handeln bei einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff für den Einzelnen vorsieht. Ein rechtfertigender Notstand ist gleichfalls als Legitimation für vorübergehend illegales Handeln des Staates ausgeschlossen. Zu einem fairen Verfahren, wie es die EMRK vorsieht, gehört eben auch, dass der Rechtsstaat verlässlich seine selbst formulierten Normen beachtet und dies ohne Ausnahme.

Im Fall der Steuer-CDs wird all dies außer Acht gelassen. Getragen von einer – auch organisierten – Zustimmung des Volkes verschafft sich der Rechtsstaat in illegaler Weise (Rechtsnormen für den legalen Ankauf gestohlener Daten hat sich der Staat ja nicht gegeben) Beweismittel für ein Strafverfahren und das gleichzeitig geführte Besteuerungsverfahren. Stellen wir uns also vor, wie es um die Zustimmung des Volkes dabei bestellt wäre, wenn es so wäre, dass die breite Masse die Schweiz gleichfalls als Staat gewordenes Steuersparmodell entdeckt hätte. Und wie weit ist eine Bevölkerung denn tatsächlich von der Stimmungslage eines Lynchmobs entfernt, die das illegale Vorgehen des Staates gegen eine zahlenmäßige Minderheit begrüßt? Ich erinnere an dieser Stelle daran, dass es bei all dem nur um Geld geht. Zu was ist diese Kombination denn erst fähig, wenn es um wirklich ernsthafte Bedrohungslagen geht?

Und damit wir uns richtig verstehen: Wir, die Anzeigenerstatter, sind natürlich nicht dafür, dass Steuerhinterzieher ihren illegalen Reibach machen dürfen. Ganz im Gegenteil. Uns ist bewusst, dass die Steuerhinterziehung aus gutem Grund justizhistorisch als besonders asoziale Deliktform betrachtet wird. Bei seiner Haushaltsplanung zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben geht der Staat von einer Steuerschätzung aus. Fallen die erwarteten Einnahmen niedriger aus, so muss der Staat sich verschulden, um seinen Verpflichtungen nachzukommen. Die daraus erwachsenden Zinsbelastungen treffen in der Konsequenz jeden Staatsbürger. Das gilt für hinterzogene Tabaksteuern bei geschmuggelten Zigaretten genau so wie bei der Einkommens- oder der Vermögenssteuer. Steuerhinterziehung ist damit also an uns allen begangener Diebstahl. Sie geeignet zu bekämpfen, ist deshalb eine der wichtigsten Aufgaben des Rechtsstaates. Dafür muss sich der Staat ein rechtliches Instrumentarium verschaffen. Mit der Abgabenordung, dem Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung hat der Staat gesetzlich bereits alles, was er dafür braucht. Wenn die Lebenswirklichkeit es erfordert, kann und muss der Staat seine Gesetze anpassen, um dadurch sein praktisches Handeln zu legalisieren. Angesichts der o.a. breiten Zustimmung des Volkes bestehen dafür im aktuellen Fall der Steuer-CDs wohl keine vernünftigen Zweifel an der Mehrheitsfähigkeit dafür. Aber, das ist Zukunftsmusik. Die gesetzliche Gegenwart klingt dazu vergleichsweise wie ein schräg gespielter Flohwalzer.

Den dumm-populistischen Aufschrei als Reaktion auf unsere Strafanzeige von grünen und/oder roten Politikern hätte ich mir um seiner Glaubwürdigkeit willen bereits ein weniger früher mit gleicher Intensität gewünscht, als das Steuerabkommen mit der Schweiz geschlossen wurde. Dieses Abkommen privilegiert Steuerhinterzieher in einer Weise, die rechtlich betrachtet eigentlich genau so schlimm ist, wie das Einführen illegaler Beweismittel in das Straf- und Besteuerungsverfahren. So, wie es derzeit aussieht, wird es dazu ohnehin nicht kommen. Und genau deshalb soll es weiterhin zum Ankauf von Steuer-CDs kommen. In Ermangelung eines bilateral verlässlichen Abkommens mit der Schweiz und entsprechender rechtsstaatlicher Normen für den legalen Erwerb von Steuer-CDs sollen wir uns alle also an die Dauerhaftigkeit eines seine eigene Rechtsstaatlichkeit in Rosinenpickermanier bedienenden Staates gewöhnen.

Das Argument, dass infolge des Ankaufs von Steuer-CDs die Anzahl der Selbstanzeigen sprunghaft gestiegen sei zum Wohle des Steuersäckels, ist konsequent rechtsstaatlich betrachtet furchtbar. Das dahinter stehende Denken wünscht sich doch hoffentlich niemand wirklich als ein den Rechtsstaat tragendes Prinzip. Der Staat pokert hier. Er kann bluffen und vorgaukeln, er habe ein Blatt auf der Hand, das den Anderen erledigt. Einem Ermittlungsbeamten, der den Gedanken der Anwendung von kriminalistischer List so überstrapaziert, würde sein Staatsanwalt – spätestens jedoch das Gericht – die rechtsstaatlichen Grenzen aufzeigen und erklären, denn so ein Verhalten widerspricht dem Inhalt und Hintergrund des § 136a StPO völlig. Ich gehe an dieser Stelle so weit, dass ich diese Haltung als staatlich organiserte Aussageerpressung bezeichne. Wo bleibt denn für einen Steuerhinterzieher tatsächlich noch Raum für eine freie Willensentschließung? Und dass der Staat en detail die Tatbestandsmerkmale des § 343 StGB dazu nicht erfüllt, ändert nichts daran, dass er es ideell bereits tut.

Nachdem ich aus meiner Sicht die Rechtsstaatlichkeit des Ankaufs von Steuer-CDS betrachtet habe, werfe ich abschließend einen Blick auf das andere gesellschaftspolitische Problem dazu. Die Steuermoral der Bürger dieses Landes steht doch in der Kausalkette am Anfang dieses Sachverhaltes. Die Steuermoral dieses Landes befindet sich auf einem ähnlichen Tiefpunkt wie die Wahlbeteiligung. Und tatsächlich sehe ich zwischen beiden Symbolen der Zufriedenheit/Unzufriedenheit mit diesem Staat ein Zusammenhang. Wer nicht verinnerlichen kann, was dieser Staat tut bzw. nicht tut, der beteiligt sich nicht oder nur ungerne an ihm. Der finanziert diesen Staat nicht gerne und verweigert ihm die demokratische Legitimation. Ein Staat, der es dazu jedoch kommen lässt, der verstärkt solche Tendenzen durch nichtrechtsstaatliches Handeln eher, als dass er sie bekämpft. Daraus resultiert unweigerlich in der Folge eine Spirale demokratischen Unrechts.

Damit schließt sich argumentativ der Kreis zur Überschrift dieses Blogposts. Etwas weniger Rechtsstaat gibt es nicht. Den gibt es ganz oder gar nicht.

 

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  1. #1 von Achim am 20. August 2012 - 20:03

    Hallo Wolfgang,

    erkläre mir bitte mal zwei, drei Dinge:

    1. Ebenfalls Medienberichten zufolge hat es bereits sechs Anzeigen gegen Minister Walter-Borjans gegeben, in keinem Fall kam es zu einer Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft. Warum dann eine siebte?

    2. Weder aus der Strafanzeige, noch aus Deinem Blogbeitrag hier wird ersichtlich, ob ihr neue Erkenntnisse oder Unterlagen habt, die Eure Anzeige begründen könnten. Habt Ihr welche?

    3. Warum habt Ihr nicht die Antwort einer Kleinen Anfrage durch ein Fraktionsmitglied der Piraten abgewartet. Möglicherweise hätten sich durch eine schriftliche Antwort des Finanministeriums neue Erkenntnisse gewinnen lassen können. Auf jeden Fall wäre aus meiner Sicht der richtige Weg gewesen, erst übliche politische Mittel auszuschöpfen.

    4. Warum wurde Minister Walter-Borjans nicht vorab über Euren Schritt informiert bzw. habt Ihr Euch die Chance entgehen lassen, ihn über Eure Motive zu unterrichten?

    Ciao

    Achim

  2. #2 von ulrics am 20. August 2012 - 20:48

    Na jetzt kenne ich wenigstens die Beweggründe, welche in der PM zum Thema leider fehlten.

    Das Ganze war also eine Aktion im Sinne von wehret den Anfängen.

  3. #3 von Wolfgang Dudda am 20. August 2012 - 20:53

    Hallo Achim,

    zu den Fragen 1 und 2:
    Mir war nicht bekannt, dass es gegen Walter-Borjans bereits so viele Anzeigen gegeben hat. DieQualität anderer Anzeigen kann ich nicht beurteilen. Der TExt unserer Anzeige ist für mich schlüssig. Ob und inwieweit Parallelen zu den anderen Anzeigen existieren, entzieht sich meiner Kenntnis.

    zu Frage 3:
    Ob oder dass eine Kleine Anfrage ansteht bzw, formuliert werden sollte, war mir nicht bekannt. Du magst über unsere Anzeige urteilen, wie Du möchtest und auch darüber, ob das mit der NRW-Fraktion koordinierter hätte geschehen können.

    zu Fraage 4:
    Die fortgesetzte Ignoranz von Finanzminister Walter-Borjans beim Beachten der Gesetzeslage durch das wiederholte Kaufen solcher Steuer-CDs lässt auch aus meiner Sicht jedes Gespräch als sinnlos erscheinen. Wie richtig ich mit dieser Einschätzung liege, zeigt ja die Reaktion des Finanzministers auf unsere Anzeige.

  4. #4 von Klaus Beutelspacher am 20. August 2012 - 21:18

    Vorab: Ich begrüße diese Anzeige von Herzen und auch mit dem Verstand. Jemand musste es ja machen. Schließlich poltern seit Jahren viele prominente Menschen, vor allem Schweizer Professoren und Bankenvertreter sowie liberal-konservative Politiker aus Deutschland, dass das alles so super illegal wäre. Beispiele:

    ‚ „Wer auf Datendiebstahl setzt, handelt in einer politischen und rechtlichen Grauzone“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär Steffen Kampeter (CDU) in Berlin. „Der Zweck heiligt hier eben nicht die Mittel.“ Und FDP-Generalsekretär Patrick Döring warf der SPD in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vor, mit den Kauf von Steuerdaten fortlaufend internationales Recht zu unterlaufen: „Bei der Bekämpfung von Unrecht darf der Staat nicht selbst zum Rechtsbrecher werden.“ ‚ (zitiert nach http://www.manager-magazin.de/politik/deutschland/0,2828,849190-2,00.html) (Ähnlichkeiten mit Piratenargumenten sind womöglich rein zufällig)

    Man fragt sich, warum DIE denn nicht mal jemanden angezeigt haben, statt sich immer nur zu empören? Ganz einfach, weil dann mit einer prominenten Anzeige genau das passiert wäre, was mit vielen ähnlichen aber unspektakulären Eingaben von Bürgern schon geschehen ist: Die Staatsanwaltschaft prüft kurz, um in einem freundlichen Antwortschreiben zu bemerken, dass man die Angelegenheit „mangels zureichender Anhaltspunkte für einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt“ nicht weiterverfolgen werde. So sind halt die Gesetze. So einen Fail das konnten Herr Döring, Herr Kampeter und Konsorten nicht riskieren.

    Genau dasselbe wird auch mit dieser Anzeige passieren, schließlich leben wir in einem Rechtsstaat. Vielleicht prüft man etwas länger, wegen des Effektes, aber mit dem gleichen Resultat. Am Ende lichtet das den argumentativen Nebel ein wenig, und schafft damit ein bisschen mehr Klarheit in einer verfahrenen Diskussion. Die Spin-Doktoren der Bankenlobby haben es nicht mehr so leicht, irgendwie unscharf „illegal“ und „nicht rechtsstaatlich“ einzumassieren, wenn eine deutsche Staatsanwaltschaft sehr öffentlich bezeugt: Alles bestens Leute, da ist nichts dran. Ein wahrer Schlag gegen die Schweizer, ein kluger Winkelzug für … naja, für Deutschland und die SPD schonmal in jedem Fall.

    Das ist das Verdienst dieser Anzeige. Respekt dafür den vier Piraten, besonders für ihren Mut zum Scheitern. Wir müssen es nun nur noch so aussehen lassen, als hätten wir das von Anfang an nicht anders geplant.

    Klaus Beutelspacher, Pirat zu Köln
    @PirateBeu

  5. #5 von christopher am 24. August 2012 - 16:56

    Alltägliche Wahrheiten sollten wahr sein, jeden Tag.

    Zu den bisher von Dir veröffentlichten Wahrheiten kann ich nichts sagen, hier scheint Wahrheit jedoch im wesentlichen persönliche Meinung zu nicht ganz einfachen Rechtsfragen zu sein. Wenig von dem, was Du schreibst, hat die Qualität einer tatsächlichen Bewertung der in Frage kommenden Tatbestände, noch weniger ist eine stets notwendige Abwägung im Einzelfall zu erkennen, am allerwenigsten ist nachvollziehbar wie Du zur Annahme der „Aussageerpressung“ kommst.

    Getragen scheint mir das Ganze von einem Bauchgefühl, das Dir sagt, der Minister darf das nicht, die CDs kaufen! Was folgt ist die Suche nach anwendbaren Paragrafen, was fehlt ist eine ausführliche Prüfung der Anwendbarkeit und was gar nicht versucht wird, ist nach möglichen Grundlagen zu suchen, die den Minister in seiner Entscheidung stützen. Ich möchte das Alles nun nicht nachliefern, ich schreibe einen Kommentar, keine Wahrheit, aber ich rate dringend, im Interesse der eigenen Glaubwürdigkeit, sich besser, viel besser zu informieren, über die Rechtslage.

    Denn Wahrheiten sollten wahr sein und nicht Ansichten über Grauzonen, die man nicht durchblickt

(wird nicht veröffentlicht)

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