Okay, das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung durch Nichtigerklären des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung erst einmal gekippt. Die Klarheit und Eindeutigkeit, mit der der 1. Senat den Gesetzgeber abgewatscht hat, ist so in der deutschen Geschichte bisher einmalig. Den Bedenken der Gegner der Vorratsdatenspeicherung wurde in allen Punkten entsprochen. So weit, so gut? Mitnichten. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, die EU-Richtlinie eben verfassungskonform umzusetzen. Mit anderen Worten: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Auf in die nächste Runde!
Wer´s heute nicht live erleben konnte, kann sich drei Minuten lang das Bundesverfassungsgericht anschauen:
Noch Fragen?






Ein guter Tag?
Sehe ich leider nicht so.
Indem die Richter prinzipiell eine Vorratsdatenspeicherung als machbar ansehen, scheint mir dies die endgültige Niederlage im Kampf gegen sie zu sein.
Die EG Richtlinie bleibt, daher besteht immer noch die Verpflichtung zur Umsetzung.
Kein Grund zur Feier, denn das Signal der Richter lautet: “macht es richtig, dann winken wir es auch durch” !!!
Twitter: oreoblue
sagt:
Die Überschrift lautet doch “Irgendwie ein guter Tag” und mein Text beinhaltet doch exakt Deine Kritik. So what?
Ich wollte mit meinem Kommentar nochmal darauf hinweisen, daß der Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung nicht beendet ist. Eigentlich geht er wieder von vorne los und wird diesmal noch schwieriger, denn Karlsruhe hat dem Gesetzgeber ganz klar signalisiert, wie er es zu machen hat, damit es durchgewunken wird.
Deinem Artikel wollte ich nicht widersprechen, vielleicht den implizierten Optimismus etwas dämpfen