Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, kritisiert, dass die Bundesregierung die Verwaltungsbehörde mit dem Namen “Service Center TKÜ”, in dem 80 Abhöranlagen des Bundes zusammen gefasst werden sollen, aufbaut, ohne dass das dafür erforderliche Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen wurde.
Das Schaffen von Tatsachen, bevor diese auf rechtlichen sicheren Beinen stehen können, hat also Methode und ist nicht organisatorischen Fehlern zuzuordnen, wie dieser Vorgang und die Nichtbeteiligung der EU beim Zugangserschweungs-/Zensurgesetz klar belegen.
Warum ist das beim “Service Center TKÜ” so bedenklich? Weil dort die Abhöranlagen von allen Diensten, Polizei, Zoll und Verfassungsschutz, zusammen betrieben werden. Genau das aber haben die Väter unseres Grundgesetzes aus guten Gründen so nicht gewollt, ohne dass sie damals wissen konnten, welche technischen Möglichkeiten das 21. Jahrhundert bereithalten würde.
Stück für Stück geht die Freiheit verloren. Wer sich eingehender mit dem Thema beschäftigen möchte, kann sich dazu den wirklich guten Artikel im Datenschutz-Blog anschauen.









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