Sie schaffen Tatsachen, bevor Gesetze es erlauben

5 August 2009 von Wolfgang Dudda Kommentieren »

Buchstabenspiel (Bild: FlickR)
Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, kritisiert, dass die Bundesregierung die Verwaltungsbehörde mit dem Namen “Service Center TKÜ”, in dem 80 Abhöranlagen des Bundes zusammen gefasst werden sollen, aufbaut, ohne dass das dafür erforderliche Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen wurde.

Das Schaffen von Tatsachen, bevor diese auf rechtlichen sicheren Beinen stehen können, hat also Methode und ist nicht organisatorischen Fehlern zuzuordnen, wie dieser Vorgang und die Nichtbeteiligung der EU beim Zugangserschweungs-/Zensurgesetz klar belegen.

Warum ist das beim “Service Center TKÜ” so bedenklich? Weil dort die Abhöranlagen von allen Diensten, Polizei, Zoll und Verfassungsschutz, zusammen betrieben werden. Genau das aber haben die Väter unseres Grundgesetzes aus guten Gründen so nicht gewollt, ohne dass sie damals wissen konnten, welche technischen Möglichkeiten das 21. Jahrhundert bereithalten würde.

gulli.com schreibt dazu:

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hierzu: “Ich halte es für bedenklich, dass das Bundesinnenministerium die Überwachungsanlage im Bundesverwaltungsamt in Betrieb genommen hat, ohne den Abschluss der bereits angelaufenen Beratungen über ein Gesetz abzuwarten.” In dem neuen Verwaltungsamt sollen Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz ihre Zuständigkeiten zusammenlegen (gulli:news berichtete). Ein Schritt, welcher verfassungsrechtlich äußerst bedenklich ist, da die Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei dadurch aufgebrochen wird. Bisher mussten Polizei und Geheimdienste ihre eigenen Anlagen für Überwachungen bereitstellen, dieses soll nun in diesem Verwaltungsamt zentral zusammengeführt werden. “Ein zusätzlicher Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Fernmeldegeheimnis“, so Peter Schaar. Eingriffe solcher Art seien – wenn überhaupt – nur in Erwägung zu ziehen, wenn sie ausdrücklich gesetzlich geregelt sind.

Stück für Stück geht die Freiheit verloren. Wer sich eingehender mit dem Thema beschäftigen möchte, kann sich dazu den wirklich guten Artikel im Datenschutz-Blog anschauen.

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