Es gibt auch noch etwas anderes

Ich gebe es zu: Wahlkampf ist der Wahnsinn! Und es gibt Momente, da möchte man nicht mehr und am liebsten weg sein. Ganz weit weg. Eine brauchbare Alternative zum alten Job als Ermittler und zum vermutlich neuen als Bürger mit Mandat ist das, was Professor Washboard uns zusammen mit Abi Wallenstein zeigt. Als Washboardplayer on the road könnten die anderen Vorratsdatenspeichern bis der Arzt kommt und ihre widerliche Hinterzimmerpolitik betreiben. Das wäre mir dann wirklich piepegal. Bis ich allerdings so gut bin wie Professor Washboard ab 1:50 in dem Video, hat die GEMA YouTube wohl auch den letzten Zahn gezogen…

Weil es aber nicht so ist, mache ich mich jetzt gleich auf die Socken, um in unserer Landesgeschäftstelle den neuesten Input zu bekommen und danach infostande ich irgendwo in der Kieler Innenstadt. Vielleicht sieht man sich ja da oder heute abends in Elmshorn um 20:00 Uhr in Elmshorn bei einer Podiumsdiskussion von ver.di  (“Im Winkel” in Elmshorn).

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Warum das Bundesschiedsgericht die falsche Entscheidung traf – Eine abweichende Meinung!

Ein Gastbeitrag von Dirk Schatz (Listenkandidat der Piratenpartei NRW zur Landtagswahl 2012)

 

Am 16.04.2012 entschied das Bundesschiedsgericht der Piratenpartei Deutschland über den Ausschluss eines Parteimitgliedes (nennen wir ihn im Folgenden Herrn T.) aufgrund  seiner getätigten Äußerungen zur Holocaust-Relativierung (Az.: BSG 2011-12-16).

Das Gericht entschied, die Berufung des Bundesvorstandes zur Entscheidung des Landesschiedsgerichtes Rheinland-Pfalz zurückzuweisen und ermöglichte es Herrn T. somit, trotz seiner unsäglichen und menschenfeindlichen Äußerungen, in der Piratenpartei Deutschland zu verbleiben. Es begründete diese Entscheidung damit, dass Herr T. für seine Äußerung vom damaligen Bundesvorstand bereits mit einer Ordnungsmaßnahme belegt wurde und daher keine weitere Bestrafung in Form eines Parteiausschlusses hinzutreten dürfe. Weitere, von Herrn T. getätigte Äußerungen seien nicht ausreichend gewesen, um eine weitere Ordnungsmaßnahme und damit einen Parteiausschluss zu rechtfertigen, da diese Äußerungen dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit unterlegen haben und somit kein (weiterer) erheblicher Verstoß gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei vorlag, der dazu geeignet gewesen wäre, der Partei einen schweren Schaden zuzufügen.

Ich stimme dem Gericht bei seiner Entscheidung dahingehend zu, dass eine weitere Bestrafung für seine bereits getätigten und sanktionierten Äußerungen unrechtmäßig wäre und eine in diese Richtung deutende Entscheidung rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht einmal ansatzweise genügen würde. Was jedoch die weiteren, durch Herrn T. getätigten Äußerungen betrifft, geht meine Meinung mit der des Gerichtes weit auseinander. Diese Handlungen hätten ausreichen müssen, um eine weitere Ordnungsmaßnahme und damit einen Ausschluss aus der Partei zu rechtfertigen. Ich bedauere es sehr, dass unser Bundesschiedsgericht in dieser Sache nicht in der Lage war, klare Kante zu zeigen.

Bevor ich ins Detail meiner Begründung gehe, möchte ich versuchen, meine Meinung anhand einer Analogie zu verdeutlichen. Herr T. hat eine schwere Verfehlung begangen und dafür (egal ob zu Recht oder Unrecht) zunächst „nur“ eine Verwarnung erhalten. Er befand sich somit also in einer Bewährungszeit, weil eine Verwarnung sonst ihren Sinn verfehlen würde. Ich denke die Mehrheit wird mir zustimmen, dass (und nun folgt die Analogie) ein Straftäter, der wegen einer schwereren Straftat eine Bewährungsstrafe bekommt, immer damit rechnen muss, dann bei einer folgenden Straftat (und sei sie noch so klein) auch die (zunächst zurückgestellten) Konsequenzen aus der vorhergehenden Tat im vollen Umfang zu tragen hat.

Nun könnte der aufmerksame Leser natürlich argumentieren (so wie es auch die Argumentation des Gerichtes durchscheinen lässt), dass diese Analogie hinkt, da Herr T. hier, in Fortführung dieser Analogie, eben gerade keine weitere Straftat begangen hat, sondern lediglich sein verfassungs- und damit natürlich auch satzungsmäßiges Recht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch nahm. Doch genau diese Meinung teile ich NICHT!

Gemäß §6 Abs. 2 der Bundessatzung kann ein Mitglied nur dann ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.

Ich denke, dass Herr T. vorliegend, mit seinen späteren, noch nicht sanktionierten Äußerungen, wenigstens erheblich gegen die Ordnung der Partei verstoßen hat und der Partei dadurch ein schwerer Schaden zugefügt wurde. Eventuelle weitere Verstöße gegen die Satzung oder die Grundsätze der Partei bleiben daher nachfolgend außer Betracht.

Bei der parteiinternen Ordnung handelt es sich auch um die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln, die von dem überwiegenden Teil der Mitglieder als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten parteiinternen Zusammenlebens betrachtet werden (vgl. BSG 2011-04-11-3, Seite 5).

Herr T. hat im vorliegenden Fall wiederholt Äußerungen zu einem thematisch sensiblen Bereich getätigt, obwohl er wusste oder zumindest hätte wissen müssen, dass Äußerungen zu diesem Themengebiet gerade von seiner Person mit hoher Wahrscheinlichkeit zu weiterem Unfrieden innerhalb der Partei führen könnten. Das Gericht hat diese Tatsache mit der einfachen Feststellung abgetan, dass die Äußerungen des Herrn T. durch die Meinungsfreiheit gedeckt gewesen seien. Doch genau dort beurteilt das Gericht, nach der hier vertretenen Auffassung, die Sachlage schlicht falsch.

In seiner Distanzierungserklärung vom 08.07.2009 gibt Herr T. auch gleichzeitig eine Unterlassungserklärung ab indem er erklärt: „Ich werde in Zukunft jegliche Äußerungen unterlassen, die an dieser, meiner Meinung Zweifel aufkommen lassen könnten.“ Diese Erklärung ging auch deutlich über die vom Vorstand geforderte Distanzierung für die in der Vergangenheit getätigten Aussagen hinaus.

Dies lässt nun zwei Rückschlüsse zu. Zunächst hat sich Herr T. mit dieser Erklärung selbst in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit beschränkt, wenn nicht sogar einen Grundrechtsverzicht auf dieses spezielle Thema bezogen ausgeübt, womit das Argument des Gerichtes auf Meinungsfreiheit des Herrn T. eben nicht mehr greift.

Das heißt, dass Herr T. schon alleine durch jede weitere Äußerung zu diesem Thema, unabhängig von deren Inhalt oder Intention, den inneren Parteifrieden fortgesetzt gestört hat, was man den darauf folgenden Reaktionen anderer Mitglieder entnehmen kann. Dies allein stellt somit bereits einen Verstoß gegen die Ordnung der Partei dar, der, wie eben erläutert, eben nicht mehr durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Doch selbst wenn man der Argumentation der Grundrechtsbeschränkung nicht folgt, hat sich T. in mehreren Beiträgen fortgesetzt tendenziell kritisch zu diesem Thema geäußert. Spätestens damit verstieß er gegen seine sich selbst auferlegte Verpflichtung, weitere Äußerungen zu unterlassen, durch die Zweifel an seiner Distanzierung aufkommen könnten. Und das unabhängig davon, ob die Äußerungen durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind oder nicht. Es ist wohl unstreitig, dass es zur gesamtgesellschaftlichen und damit selbstverständlich auch zur innerparteilichen Ordnung gehört, sich an bestehende Vereinbarungen zu halten. Ein Verstoß gegen eine solche Vereinbarung (hier in Form der Selbstverpflichtung) stellt folglich auch einen Verstoß gegen die Ordnung der Partei dar. Fraglich ist dabei lediglich, ob es auch einen erheblichen Verstoß darstellt, der eine weitere Sanktionierung und damit einen Ausschluss aus der Partei rechtfertigt.

Erheblich ist ein Verstoß nur, wenn er von einigem Gewicht ist. Mehrere für sich betrachtet noch nicht erhebliche Verstöße können dabei in der Summierung die Erheblichkeit begründen (vgl. BSG 2011-04-11-3, Seite 5). Ich denke dieser Definition ist, auf den vorliegenden Fall bezogen, nichts mehr hinzuzufügen, zumal neben dem später erfolgten, nicht erheblichen Verstoß im Vorfeld ein sogar (sehr) erheblicher Verstoß vorlag.

Schließlich bliebe die Frage nach dem schweren Schaden für Partei zu klären. Bei einem solchen Schaden handelt es sich um einen erheblichen politischen Schaden für die Partei, also ein Schaden für das Ansehen der Partei in der Öffentlichkeit und für die Durchsetzung ihrer politischen Ziele. In Betracht kommt aber auch ein innerparteilicher Schaden, z.B. der Verlust von Mitgliedern oder die Störung des innerparteilichen Friedens (vgl. BSG 2011-04-11-3, Seite 5f.).

Das Gericht verneint den Eintritt eines schweren Schadens im Zusammenhang mit den später getätigten Äußerungen damit, dass mit diesen Äußerungen keinerlei Außenwirkung erzielt worden sei, durch die das Erscheinungsbild der Partei beeinträchtigt wurde. Außerdem könne Herrn T. „lediglich vorgeworfen werden, sich in gemäßigter Form weiterhin zu dem Thema geäußert zu haben. Mehr aber auch nicht.“ Doch genau das ist ja gerade das Problem!

Einzeln betrachtet mag durch die nachträglich getätigten Äußerungen kein schwerer Schaden entstanden sein. In einer Gesamtbetrachtung der Umstände jedoch, und diese ist hier aufgrund der Vorgeschichte angezeigt und angemessen (Herr T. stand unter Bewährung), hat Herr T. den bereits vorher entstandenen schweren Schaden noch weiter verstärkt, anstatt ruhig zu sein und Gras über die Sache wachsen zu lassen. Die Frage nach der Schwere des Schadens hätte durch das Gericht also kumulativ und nicht selektiv bewertet werden müssen.

Doch unabhängig davon geht das Gericht auch mit keiner Silbe auf den parteiinternen Schaden ein, der durch die Störung des innerparteilichen Friedens verursacht wurde, sondern beschränkt seine Ausführungen allein auf die Außenwirkung. Anstatt die Sache auf sich beruhen zu lassen, goss Herr T. immer weiter Öl in Feuer. Dadurch wurde der Fall, unabhängig von den unmittelbaren Diskussionsteilnehmern auf der Mailingliste, in der gesamten Partei sehr emotional diskutiert. Allein durch die erneuten Äußerungen zu diesem Themenfeld trug Herr T. zu weiterem großen und gesamtparteilichen Unfrieden bei, der sich bis heute fortsetzt.

Zusammenfassend wäre ein Ausschluss des Herrn T. also durchaus möglich und vor allem gerechtfertigt gewesen, wenn das Gericht ein wenig mutiger gewesen wäre.

Zugegeben, ist die hier vertretene Meinung (wie üblich im juristischen Bereich) nur eine von vielen möglichen (das Gericht hatte eine andere), vertretbar ist sie jedoch allemal. Es stellt sich die Frage, was im schlimmsten Fall passiert wäre, wenn das Gericht in meinem Sinne entschieden hätte, zumal der Parteiausschluss eben gerade nicht aufgrund der bereits sanktionierten, sondern wegen der Folgetat erfolgt wäre.

Tatsächlich ist häufig zu lesen, dass diese Entscheidung sinnvoll war, da durch sie unsere inneren Grundsätze und Werte erhalten bleiben. Denn: hätte das Gericht zum Nachteil des Herrn T. entschieden, bestünde die Möglichkeit, dass der Fall vor einem „höherrangigen“ zivilen Gericht verhandelt worden wäre. Ein schnelles Ende der Angelegenheit scheinen Viele lieber hinzunehmen, als einen Sieg, der angefochten werden kann und zu weiterer Diskussion und weiterer negativen medialen Aufmerksamkeit führt.

Verkannt wird dabei allerdings, dass ein Urteil zum Nachteil des Herrn T. mehr Vorteile gebracht hätte. Zum einen hätte die Partei ihr Gesicht in der Öffentlichkeit bewahrt und zum anderen den inneren Frieden unter den Mitgliedern wieder hergestellt. Der Bevölkerung wäre gezeigt worden, dass wir alles denkbar Mögliche getan haben, um unsere inneren Grundsätze und Werte zu verteidigen, ohne dabei gleichzeitig unsere hohen rechtsstaatlichen Standards herab zu setzen. Zudem wäre ein eventuelles Urteil eines Zivilgerichts die Entscheidung eines außenstehenden Dritten gewesen, also eine Entscheidung, die außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegt. Wäre dann dort zugunsten des Herrn T. entschieden worden, würden wir im schlimmsten Fall wieder beim Status Quo liegen, dies jedoch mit den eben beschriebenen Vorteilen. Wir hätten aber unmissverständlich deutlich gemacht, dass wir derartiges Gedankengut in keiner Weise bei uns dulden.

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Von Umfragen und “Absprachedemokratie”

Okay, nun wissen wir also seit dem letzten Donnerstag, dass wir Piraten von mindestens elf Prozent der wahlberechtigten Schleswig-Holsteiner am 6. Mai 2012 gewählt werden. Der NDR ließ das über eine infratest-Umfrage herausfinden.

Das hat uns Piraten nicht wirklich überrascht, denn es spiegelt wieder, was wir seit Monaten an unseren Infoständen erleben. Trotzdem haben wir uns natürlich riesig gefreut und dennoch ein wenig verwundert die Augen gerieben. Das haben dann auch andere Parteien gemacht und dabei ist ihnen dann der Schlafsand aus den Augen gefallen. Die SPD reagiert mit ihrem Spitzenkandidaten Torsten Albig so, dass sie uns gemeinsam mit den Grünen angreifen wollen, wie hier nachzulesen ist. Ralf Stegner, Fraktionsvorsitzender SPD im schleswig-holsteinischen Landtag,  hat die in der ersten Wut über die obige Umfrage entstandenen Tweets sicherheitshalber gelöscht. Dem kaufe ich seine Wut sogar ab, schließlich ist er doch tatsächlich das einzige Problem für die nun wohl wahrscheinliche große Koalition. Für die CDU hier im Lande ist Ralf Stegner ein “NoGo”, was er sich selbst zuzuschreiben hat. Ein wenig hat Torsten Albig dazu heute bei der TAZ die Katze aus dem Sack gelassen, wenn er sagt:

Das Tempo, mit dem die Piraten an Zulauf gewinnen, überrascht die etablieren Parteien: „Ich gebe zu, ich hatte die Dynamik unterschätzt“, sagte SPD-Spitzenkandidat Torsten Albig der taz. Je stärker die Piraten würden, desto schwieriger werde es, eine stabile Mehrheit herzustellen, am Ende liefe es auf eine große Koalition hinaus: „Wer klein wählt, bekommt groß“, fasst Albig zusammen.

Und auch das im menschlichen Bereich liegende, oben bereits von mir angesprochene Problem “Ralf Stegner” lässt Albig nicht aus:

Im Vergleich mit seinem Landeschef Ralf Stegner sieht Albig sich als kommunikativer an: “Ich kann leichter Brücken zu den Menschen bauen”, sagte er. “Ralf Stegner wirkt distanzierter”. Die Unterschiede lägen insbesondere in der “Wirkung auf Menschen”. Da sei er selbst besser, sagte Albig der “taz”: “Das ist für politische Kommunikation und Wahlerfolge von Bedeutung.”

Tatsächlich will die SPD nach meinem Eindruck unter dem Eindruck der Umfrageergebnisse nun die große Koalition. Nichts dagegen hätte gewiss die CDU, wenn die Personalie Stegner erledigt wäre. Die CDU reibt sich insgeheim die Hände ob unserer Erfolge und profitiert vom Trend. Ihr Juniorpartner FDP ist ihr abhanden gekommen. Ein anderer Partner als die SPD weit und breit nicht in Sicht. Die CDU äußert sich nicht zu uns. Sie freut sich über uns. Absurd, aber verständlich. Ich habe in den letzten Wochen mehrfach mit dem CDU-Innenminister Schlie an Podiumsdiskussionen zum Thema Polizei und Innere Sicherheit teilgenommen. Er war dabei stets freundlich und im besten Sinne wohltuend demokratisch souverän. Dass ich diesen Satz jemals so schreiben würde, hätte ich mir übrigens vor wenigen Wochen auch nicht vorstellen können.

Spannend, wenn nicht sogar ein wenig belustigend war das, was ausgerechnet am Tag nach der Veröffentlichung der Umfrage passierte. Dazu muss ich einleitend erwähnen, dass von den anderen Parteien bis dato die Existenz programmatischer Inhalte bei uns ja vehement bestritten wurde. Und “plötzlich”, wie gesagt einen Tag nach der Umfrage, entdeckt das Landesblog, dass wir gute Dinge aus anderen Landesprogrammen der Piratenpartei übernommen haben. Freitagabends habe ich mich dazu im Schleswig-Holstein-Magazin geäußert und die dabei gemachten redaktionellen Fehler klar eingestanden. Gleichzeitig habe ich deutlich gemacht, dass es den Fehlern bei unseren Zielen nicht auf die akademische oder bürokratische Schärfe ankommt. Sie wollen den grundsätzlichen Wandel und nehmen unsere hier und da sicherlich existenten Mängel dafür/dabei in Kauf. Wir selbst arbeiten das auf und korrigieren, was korrigiert werden mus. Das tun wir gewohnt transparent, wie Ihr hier nachlesen könnt.

Am letzten Samstag war ich auf dem Infostand in der Lübecker City. Dort ging es zu wie auf dem Infostand tags zuvor in Neumünster. Der Zuspruch und das Interesse waren beeindruckend. Ich hatte allein 55 (!!!) Gespräche mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern  (jawohl, ich zähle das). An den Infoständen der politischen Konkurrenz ging es beileibe nicht so lebendig zu. So ergab es sich, dass ich mit Gerrit Koch von der FDP und Antje Jansen von den Linken nebenbei ins Gespräch kam. Gerrit Koch war dabei gelassen und unaufgeregt. Wir sprachen entspannt über den Wahlkampf und die Situation nach der Umfrage. Fair und demokratisch wünschten wir uns gegenseitig Glück. Ein aus meiner Sicht normaler demokratischer Umgang.

Anders war das mit Antje Jansen. Nicht so recht vertraut mit der mitteleuropäischen Begegnungskultur stellte sie Fragen, die sie um ewig lange Statements derart ergänzte, dass klar wurde, wie wenig sie an Antworten tatsächlich interessiert war. Einer ihrer “Gehilfen” blätterte in unserem Wahlprogramm und amüsierte sich darüber, dass wir uns für den kostenlosen Kirchenaustritt stark machen. Insgesamt drei Mal “besuchte” uns Antje Jansen so. Beim letzten Mal glaubte sie einen Riesentrumpf in der Hand zu haben, den sie vom SPD-Infostand nebenan bekommen hatte. Bei uns in der Piratenpartei wäre ja der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete und wegen Kinderpornographie verurteilte Jörg Tauss Mitglied und was ich denn dazu sagen würde. Ein kurzer Hinweis auf die Tatsachen dazu verbunden mit dem Erstaunen darüber, dass die SPD und die Linke gemeinsame Sache machen, wenn es darum geht, die Piraten zu bändigen, beendete dann den “Dialog”. Ein intellektuell besonders leistungsunabhängiges Selbstwertgefühl kennzeichnet nach meinem Eindruck die Spitzenkandidatin der Linken in Schleswig-Holstein. Bestätigt wird dieser Eindruck übrigens auch dadurch, dass die Linke einen seit Wochen von uns Piraten genutzten Twitter-Hashtag (#kielholen) zum Slogan für ihren Wahlkampendspurt erhoben haben, wie dieser Screenshot aus der Mediathek des NDR belegt:

Einen tiefen Einblick in den Befindlichkeiten der Grünen hierzulande gibt uns der Artikel “Habecks Scheißtag” der TAZ von gestern. Darin wird die Reaktion des grünen Spitzenkandidaten Robert Habeck auf die Umfrage beschrieben. Neben aller menschlichen Tragik, die dieser Artikel beschreibt, vermisse ich die ausgedrückte Fähigkeit, respektvoll mit dem umzugehen, was die Wählerinnen und Wähler derzeit offensichtlich wollen. Und was die wollen, führt der Artikel auf, wenn er mich zitiert:

Nun ist es so, dass ich tatsächlich bereits Stage Diving gemacht habe (letztmalig auf dem Toten Hosen-Konzert in der Kieler Ostseehalle vor ein paar Jahren). Politisches Stage Diving mache ich seit Monaten beim Sammeln von Unterstützungsunterschriften und auf unseren Infoständen. Immer wieder wurde ich dabei übrigens wunderbar aufgefangen. Was ein Wunder! Schließlich sind es ja mindestens elf Prozent (bei Umfragen fehlen ja regelmäßig um die drei Prozent unserer Wähler, die zeitgemäß auf Festnetzanschlüsse verzichten) die mich auffangen. Wer jedoch dabei hart auf den Pflastersteinen der Realität aufklatscht, weil er irrtümlich annahm, dass er aufgefangen würde, kann doch nicht uns Piraten für seine Fehleinschätzung verantwortlich machen, oder?

Die Wut und der Zorn von SPD und Grünen auf uns und unsere guten Umfrageergebnisse, weil diese ihre politischen Träume gefährden, hat das Geschmäckle von “Absprachedemokratie”. Die will hier niemand, liebe Genossen und Grüne! Wenn Ihr das begreift und umsetzt, verlieren wir Piraten Prozente. Und noch etwas: Wie wollt Ihr eigentlich richtige Probleme lösen, wenn Ihr nicht mal mit uns fertigwerdet?

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Bigotterie vom Allerfeinsten

Dass viele Medien und alle politischen Mitbewerber seit einigen Tagen auf die Piraten eindreschen, nehmen wir mit Stolz zur Kenntnis. Dass bei den Medien und den Parteien an dieser Stelle Militanz und Intelligenz nicht immer ausreichend korrespondieren, kennen wir seit Jahren. Besonders hervorgetan hat sich das HANDELSBLATT vor kurzem, als es “100 Kreative” bei sich zum Thema Urheberrecht zu Wort kommen ließ, die so etwas wie die kulturelle Insolvenz dieses Landes aufgrund der wahrheitswidrig bzw. unvollständig wiedergegebenen Positionen der Piraten dazu befürchten. Toll und richtig aufgearbeitet hat dies im Nachgang der ISARMATROSE.

Mit der uns eigenen Gelassenheit und unserem Humor haben wir reagiert. Auf Twitter etablierte sích schnell der Hashtag “#wasimhandelsblatt fehlt”. Daran habe ich mich dann auch beteiligt und diesen Tweet abgesetzt:

Heute bedankt sich auf Twitter eine “Social Media-Redaakteurin des HANDELSBLATTS namens Tina Halberschmidt für diesen Tweet, den ihre Zeitung neben anderen Tweets zum Thema veröffentlicht hat. Das sieht dann so aus:

 

Vielen, vielen Dank dafür, dass Sie, liebe Tina Halberschmidt, das, was uns Piraten bewegt, im Kern praktizieren!

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Beobachtungen und Fairnessabkommen

Der Wahlkampf in Schleswig-Holstein für die Landtagswahl am 6. Mai 2012 hat zumindest terminlich die “heiße Phase” erreicht. Inhaltlich findet so gut wie keine Auseinandersetzung statt. Das spiegelt sich auch bei den Plakaten wieder, die von den ernstzunehmenden Parteien (also, die mit Chancen auf den Einzug in Landtag) aufgehängt worden sind. Da grinst uns schulbubenhaft der Spitzenkandidat der Grünen an und darüber prangt die Überschrift “Bankenkrise stoppen”, während Schulkinder im Hintergrund die Statisten mimen. Noch besser ist der optisch einem Versandhauskatalog entsprungene Spitzenkandidat der FDP. Der glaubt mittlerweile selbst nicht mehr, was auf seinem Plakat steht, wenn er zum Thema “Wachstum” dies hier sagt:

“So wie die FDP den Begriff Wachstum derzeit propagiert, können die Leute damit wenig anfangen. Was soll das denn sein? Familienwachstum? Haarwachstum? Wir müssen diese abstrakten Begriffe mit nachvollziehbaren Inhalten füllen.”

Realistischer ist da die SPD, die wohl die politische Seßhaftigkeit ihres Spitzenkandidaten berücksichtigt, wenn sie mit “Mein Lieblingsland” als Slogan wirbt. Schließlich ist der erst vor kurzem zum Kieler Oberbürgermeister gewählt worden, nachdem er der Pressesprecher des Safariministers und GdP-Verbieters Peer Steinbrück war. Ich habe den Mann selbst gewählt, weil er seinerzeit der beste (oder auch: der am wenigsten schlechte) Kandidat war. Und ich habe ihn nicht gewählt, damit er dieses Amt als Sprungbrett auf halbem Weg benutzt.

Hier in Kiel war laut “Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Stellschildern/Plakate” das kostenlose Plakatieren ab dem 8. April zulässig. Deshalb haben wir Piraten auch exakt um 00:01 Uhr am Ostersonntag damit begonnen. Wir haben nämlich keine 0,90 €/Tag/Plakat für früheres Plakatieren wie andere Parteien übrig, die uns zum Unterzeichnen eines Fairnessabkommens aufgefordert haben. Naiv wie wir Piraten in urdemokratischen Bereichen übrigens gerne sind, dachten wir uns, dass der frühe Vogel den Wurm fängt. Als wir loslegten, durften wir feststellen, dass es andere Parteien an dieser Stelle mit dem Einhalten der kommunalen Vorgaben nicht so hatten. Die Linke hatte bereits am Karfreitag begonnen zu plakatieren. Bei denen regelt sich das jedoch von ganz alleine, weil sie vielfach, bzw. eigentlich überwiegend, an Stellen plakatiert haben, wo man es aus guten Gründen (Verkehrssicherheit) nicht darf.

Viel spannender wird es, wenn es um die CDU und vor allem um die SPD geht. Letztere haben am späten Nachmittag des Ostersamstag begonnen, ihre aussagelosen Plakate aufzuhängen oder aufzustellen. Für uns Piraten blieben danach günstigstenfalls lediglich die so genannten “1b-Lagen” übrig. Dazu habe ich eben bei der Stadtverwaltung Kiel telefonisch nachgefragt, ob diese Parteien denn für das frühere Aufstellen bezahlt haben oder ob sie sich quasi illegal einen Zeitvorteil erschlichen haben. Der zuständige Sachbearbeiter ist im Osterurlaub. Nach einer Stunde habe ich endlich seine Vertreterin erreicht, die mir nahelegte, konkrete Antworten am nächsten Montag bei Rückkehr eben dieses Sachbearbeiters zu erhalten. Unter Hinweis darauf, dass es sich hier um eine tatsächlich auch politische Anfrage handelt, deren Beantwortung so schnell wie möglich zu erfolgen hat, versuchte sie mich zu ihrer Chefin durchzustellen, was jedoch nicht gelang. Die Mitarbeiterin wollte nun Sorge dafür tragen, dass ihre Chefin mich zurückruft. Nebenbei deutete sie an, dass dem Amt sehr wohl bekannt, sei, dass “illegal vorab plakatiert wurde”. Den Rückruf habe ich eben bekommen. Man darf mir danach nicht sagen, ob und wer illegal “frühplakatiert” hat oder wer sich die erweiterte Sondernutzung mit 0,90 € pro Tag pro Plakat gegeben hat. Auch dem die Verkehrssicherheit schadenden Plakatieren könne man selbst wegen chronischer Unterbesetzung nicht nachkommen. Nun gut. Unser Pressesprecher wird dies beim Pressespreecher der Stadt Kiel erfragen. Wünschen wir uns alle, dass danach nicht der Eindruck zurückbleibt, dass es der Spitzenkandidat der SPD, der gleichzeitig Oberbürgermeister der Stadt Kiel ist, nötig hat, sich so jämmerlich Vorteile zu besorgen. Das Vertrauen in seine politischen Inhalte würde darunter leiden.

Wie wahr eines meiner Lieblingsplakate unseres Wahlkampfes ist, wurde selten deutlicher, oder?

NACHTRAG UM 12:35 Uhr:

Soeben teilt mir die Stadt Kiel mit, dass das “Frühplakatieren” von vier Parteien beantragt worden ist. Darunter befinden sich auch Volksparteien. Aha. Man hat also nicht illegal frühplakatiert. Man hat nur seine finanzielle Überlegenheit ausgespielt und sich so den Vorteil der besten Lagen verschafft. Wieso nur erinnere ich mich gerade jetzt an das Zitat des gestrauchelten Ex-Bundespräsidenten Wulff?

Ich sehe ein, nicht alles, was juristisch rechtens ist, ist auch richtig.

Nur gut, dass die Menschen, mit denen man über solche Vorgänge spricht, entsprechend angewidert reagieren. Die 5%-Klausel ist schon hartes Brot genug. Die Wähler plakativ zu langweilen und dabei auch noch seine üppigere Ausstattung auszuspielen, wird ursprünglichen demokratischen Ansprüchen nicht gerecht. Ich nehm´s ab sofort noch entspannter hin und empfehle uns bei aller Wachsamkeit den Satz “Gelassenheit durch Prozente”.

 

 

 

 

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Mal wieder Neues vom Wachturm

Lange habe ich hier schon nichts mehr über das in der Rockmusik am meisten gecoverte Stück “All Along The Watchtower” geschrieben. Beim YouTube-Stöbern habe ich ein ganz feines Teil von Leo Kysèla gefunden. Leo hat mit mir ein wenig per Mail geschimpft, weil ich im September 2009 seine wirklich geniale Version ungefragt in ein Video gepackt habe. Letztlich hat er mir dann jedoch erlaubt, das Ding in meinem Channel zu belassen. Noch besser als mein Video ist natürlich ein echtes Livevideo von ihm. Das gibt´s nun für Euch und mich auf die Ohren mit der souligsten Stimme Österreichs und einem wirklich genialen Mann an der Posaune. Have Fun!

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Bundesverfassungsgericht urteilt unfassbar

In meiner morgendlichen Timeline auf Twitter entdeckte ich heute einen Link zu einem Artikel von Heribert Prantl in der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG, der mich vom Hocker gehauen hat. Damit ich keine urheberrechtlichen Probleme bekomme, zitiere ich hier nur den ersten Absatz des Artikels:

Ein Neonazi leugnet den Holocaust und wird in drei Instanzen wegen Volksverhetzung verurteilt. Das Bundesverfassungsgericht hebt diese Verurteilung wieder auf. Der Mann dürfe sich auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen, erklären die Richter. Eine Entscheidung, die verwundert und befremdet.

Ich machte mich nun auf die Suche nach dem Urteil auf den Seiten des Bundesverfassungsgerichts. Und? Nix. Nada. Niente. Ausgerechnet dieses Urteil ist dort nicht zu finden.  In einem Forum fand ich dann doch noch den Urteilstext, den Ihr Euch hier als PDF durchlesen könnt.

Während ich diesen Blogpost erstelle, gehen 1.200 Menschen in Berlin zur Gedenkveranstaltung für die Opfer rechtsextremer Gewalt. Als Symbol für einen Staat, der bei der Auswahl seiner Leute für Spitzenpositionen seit geraumer Zeit kein gutes Händchen beweist, wird dort in Vertretung eines nicht mehr amtierenden Bundespräsidenten die Bundeskanzlerin sprechen. Die Betroffenheit und Anteilnahme Angela Merkels wird nun unter den dunklen Wolken des o.a. Urteils noch bitterer vernommen als ohnehin schon.

Wenn vom Totalversagen von 36 Ermittlungsbehörden bei den NSU-Morden bis hin zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts der Vertrauensverlust in diesen Staat beim Thema Rechtsextremismus nunmehr vollständig ist, wird es eben noch mehr als sowieso schon zu unser aller Aufgabe, für diese Demokratie einzustehen. Das wird in Lübeck am 31. März 2012 genau so nötig sein wie am 1. Mai 2012 in Neumünster!

Achja, und die schwarzgelben Krokodilstränen im Nachgang zu den NSU-Morden kotzen mich an. Ich habe Euch von Schwarzgelb auf allen Demos gegen Nazis bisher vermisst. Den Kampf gegen den Rechtsextremismus gewinnen wir nicht mit Betroffenheitsgeschwafel oder Sonntagsreden. Urteile wie das des Bundesverfassungsgerichts ebnen einer widerlichen pseudoakademischen Relativierungsdebatte den Weg in unserer Gesellschaft. Dieser Staat bleibt den Nachweis des entschlossenen Kampfes für die Verfassung und gegen Rechtsextremisten wie bisher auch weiterhin schuldig. Das “Verstecken” solch peinlicher Urteile wie das des Bundesverfassungsgerichts belegt diese Annahme.

 

 

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Wenn es “hevelingt”, kann der Nazi auch mal aus dem Ausland kommen

Wenn Ihr mich sehen könntet, würdet Ihr zahlreiche rote Flecken und Beulen an meinem Kopf feststellen. Die habe ich von einem ganz heftigen “Kopf zu Tisch-Anfall”. Den verdanke ich einem “Liberalen”, der allen Ernstes im Internet eine größere Bedrohung unseres Staates erkennt als in den vor Ort aktiven Nazis in seiner Stadt. Würde es sich um irgendeine Stadt mit irgendwelchen Nazis handeln, könnte man möglicherweise zur Tagesordnung übergehen und den Mann als politischen Vollpfosten abbuchen. Aber, bei der Stadt handelt es sich um Neumünster und bei den Nazis um äußerst aktive, gefährliche Staats- und Verfassungsfeinde, die sich regelmäßig im “Club 88″ treffen.

Der Mann heißt Dr. Wolfgang Stein und ist der stellvertretende Kreisvorsitzende der FDP in Neumünster. Im Zusammenhang mit einer Inititive  des Bündnis gegen Rechts zur Schließung des “Club 88″ in Neumünster hat das Onlinemagazin der Stadt Neumünster die im Stadtparlament vertretenen Parteien dazu befragt. Außer der FDP haben sich dort, mehr oder weniger klar, alle Parteien für die Schließung des Nazitreffpunktes ausgesprochen. Die Begründung der FDP durch Dr. Wolfgang Stein möchte ich Euch nicht vorenthalten:

FDP: Das Internet ist gefährlicher
Liberalität steht dem Extremismus diametral gegenüber, weil Extremismus vor allem intolerant ist, unabhängig von den Inhalten seiner Gedanken.

Beim Rechtsextremismus widersprechen obendrein die Gedanken jedem demokratischen und freiheitlichen Handeln. Auf der anderen Seite sind Gedanken frei, wie unsinnig sie auch sein mögen. Gedanken bekämpft man nicht mit Verboten, sondern mit Argumenten.

Im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz wird auch die Weltanschauung geschützt. Für Handlungen gilt das nicht, sobald sie rechtswidrig oder staatsfeindlich sind. Hier die Augen offen zu halten, ist wichtige Aufgabe von staatlichen Institutionen und Bürgern. Umgehend muss gegen die, die solches tun, vorgegangen werden. Dass die Betreiber des Club 88 diese Linie überschritten haben, ist nicht auszuschließen, konkrete Angaben sind aber zur Zeit nicht bekannt.

Das drückt sich auch in der Gesetzeslage aus. So sagen die Verantwortlichen der Stadt, dass ihnen die Grundlage für ein Vorgehen fehlt. Wenn das so ist, kann der Rechtsstaat nur verlieren, wenn er seine eigenen Regeln missachtet. Auf keinen Fall sollten wir rechten Extremisten auch nur den kleinsten Anlass geben, einen Erfolg davon zu tragen.

Die Verbreitung rechtsextremistischer Gedanken ist aus guten Gründen in Deutschland beschränkt. Ausländische Portale transportieren sie trotz allem ungehindert. Hier wird sicher mehr zur Verbreitung dieser unsinnigen Gedanken geleistet, als im Club 88. Auch die Freiheit des Internets muss keine unbeschränkte Freiheit bleiben. Hier anzusetzen wäre sinnvoll. Sofortiges Handeln ist geboten, sobald rechtswidrige Aktivitäten bewiesen werden können.

Aha. “Ausländische Portale transportieren rechtsextremistische Gedanken” schreibt der Mann. Das ist falsch. Die Portale speichern Gedanken ab, die hier formuliert werden, um hier verbreitet zu werden. Mithin handelt es sich also um rechtsextreme Bumerangs, die da geworfen werden. Das zum Einen. Und vielleicht sollte Dr. Stein sich ja mal ins Umfeld des “Club 88″ trauen und sich dort einmal umschauen. Er wird zahlreiche Aufkleber und Symbole finden, die selbst in seinem Sinne strafrechtlich von Relevanz sind. Dass diese Widerlichkeiten Tag für Tag von den Schülern der gegenüber dem “Club 88″ befindlichen Schule wahrgenommen werden, wüsste der Mann dann auch.

Ich rechne diesen Mann den “Pantoffeldemokraten” zu, über die ich im Blog der ZEIT geschrieben habe. Herr Dr. Stein, die Patronen, mit denen die Mörder des NSU ihre Opfer erschossen haben, wurden nicht durch “Portale transportiert”. Die wurden kaltblütig abgefeuert, weil der NSU von der rechtsextremen Szene unterstützt wurde. Das Böse ist also nicht irgendwo da draußen im Ausland, das Böse ist hier. Im “Club 88″ und auch in dem anderen gastronomischen Schandfleck Neumünsters, der Gaststätte “Titanic”. Es ist auch Ihr zögerliches, unentschlossenes und von der selbst bemühten Meinungsfreiheitskeule behütetes Verhalten, das verantwortlich dafür ist, dass man außerhalb meine Heimatstadt Neumünster immer und immer wieder als Heimstatt der Nazis wahrnimmt.

Das Exportieren hausgemachter Probleme ins Internet, so wie es der Dr. Wolfgang Stein macht, ist “hevelingen”. Ohne das “böse Internet” gibt es demnach keine strafrechtliche Relevanz bei den Neumünsterander Nazis, die übrigens am 1. Mai 2012 mit dem vorbestraften Udo Pastörs als Hauptredner eine Kundgebung in Neumünster abhalten werden. Udo Pastörs hat seine volksverhetzenden, verfassungswidrigen Reden nicht im Internet sondern im Real Life gehalten, Herr Dr. Stein. Er kommt gemeinsam mit anderen rechtsextremen Verfassungsfeinden nach Neumünster, damit die bundesweite Symbolkraft des “Club 88″ erhalten bleibt.

Dass es angesichts der beklagenswert schlechten Rechtslage tatsächlich sehr schwer wird, den “Club 88″ zu verbieten, bestreite ich nicht. Es aber nicht einmal zu versuchen und gleichzeitig das Übel im “ausländischen Internet” anzusiedeln, so wie es Dr. Wolfgang Stein macht, wird dem Anspruch, den die FDP irgendwann einmal zur Verteidigung unseres Staates selbst erhoben hat, in keinster Weise gerecht. Ein Uwe Ronneburger würde im Grab rotieren, wenn er davon wüsste. Ich wünsche mir für die Neumünsteraner FDP gute Leute wie Gerd M. Achterberg zurück, die an dieser Stelle zupacken und nicht zaudern.

 

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Eine Breitseite aus Notwehr

Am kommenden Samstag, den 11. Februar 2012, gehen überzeugte Demokraten und Anhänger der informellen Vielfalt selbstverständlich auf die Straße um gegen ACTA zu demonstrieren. Wie ich online erfreut feststelle, bilden sich dazu parteiübergreifende Bündnisse mit Beteiligung von NGOs. Was sich hinter ACTA verbirgt, zeigt dieses Video, das ich gerne noch einmal hier einstelle, in einfach verständlicher Weise:

 

Kurzum, unsere Regierungen machen sich zum Büttel der Contentmafia und stellen weltweit alle Internetnutzer unter den Generalverdacht, regelmäßig Illegales zu tun, das eine permanente Überwachung des eigenen Tuns durch die Provider erfordert. Und wenn man nicht brav ist, so ist dann auch schnell Schluß mit dem Surfen im Internet. Ganz abgesehen davon, dass die Internetnutzung gewiss teurer werden wird, weil sich die Provider die Kosten für ihren Judasservice bei uns zurückholen werden. Damit wird die Nutzung des Internets für die Menschen in der Dritten Welt noch unerschwinglicher. Aber die kaufen ja auch keine Blu Ray-Discs, weil sie sich den Player dafür schon gar nicht leisten können.

Ein bezeichnendes Licht auf das Zustandekommen von ACTA wirft das Verhalten der slowenischen Botschafterin in Japan, Helena Drnovsek Zorko, die sich im Nachgang für ihre Unterschrift unter das ACTA-Übereinkommen entschuldigt und sich für ihre Fahrlässigkeit dazu schämt. Diese lobenswerte Selbstreflexion steht im krassen Widerspruch zu unseren hier zuständigen Politikern, die ACTA euphemisieren wie z.B. die von weiten Teilen der Piratenpartei immer noch als letzte Bürgerrechtlerin der FDP verehrte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Natürlich hat sie Recht, wenn sie sagt, dass der Staat selbst nicht ins freie Internet eingreift. Der Staat muss jedoch dulden, dass andere genau dies tun, wenn er ACTA zeichnet. So what? Where is the difference?

Nicht umsonst habe ich mich eben des Englischen bedient, denn die besänftigenden Sätze einer Frau, die bestenfalls nicht verstanden hat, worum es geht, passen strategisch einfach zu gut zu der Vorgehensweise, die die US-Botschaft in Schweden hier empfiehlt:

Aha, eine negative Berichterstattung über das Filesharing macht die Erfolge der Piratenpartei(en) möglich. Und Erfolge der Piratenpartei(en) sind nicht schön für diejenigen, die das Internet als Gelddruckmaschine missbrauchen wollen. So einfach kann das sein.

Gestern bei der Eröffnung des Wahlkampfes der Piratenpartei Schleswig-Holstein hat Torge Schmidt, unser Spitzenkandidat, einen klugen Satz der saarländischen Piraten in die Mitte seine Rede gestellt. Mit dem Satz “Wir sind Politiker aus Notwehr!” hat er klargemacht, warum wir Piraten uns einmischen. Es sind Vorgänge wie die Vorratsdatenspeicherung, das Zensurgesetz und eben auch ACTA, die uns in die Politik getrieben haben und immer noch treiben. In der Politik angekommen mussten wir feststellen, dass es noch viele andere Felder und Themen gibt, die wir abzuarbeiten haben, um eine Welt zu gestalten, die wir als richtig erachten. Übrigens haben wir auf fünf Parteitagen in Schleswig-Holstein dazu ein Wahlprogramm erarbeitet, das unsere Positionen exakt formuliert (Download als PDF). Solche Inhalte werden uns regelmäßig von den politischen Mitbewerbern abgesprochen. Die Politiker, die das heute immer noch tun, sind vom Berliner Wahlerfolg der Piraten auf dem falschen Fuß erwischt worden und haben bis heute nichts dazu gelernt. Sie weigern sich beharrlich, unsere politische Arbeit vollständig wahrzunehmen. Beim Niveaulimbo an dieser Stelle werden gelegentlich dann auch bislang nicht für möglich gehaltene Tiefen erreicht. Besonders hervorgetan hat sich dabei der Spitzenkandidat der schleswig-holsteinischen FDP, Wolfgang Kubicki, der meint, dass die Wähler der Piratenpartei “auf die Couch gehören”. Dass er damit etwa 7% der Wähler verunglimpft, wie sich aus einer ausgerechnet von der FDP Schleswig-Holsteins in Auftrag gegebenen Umfrage ergibt, ist dem Oberlehrer der Bundes-FDP genauso schnurzegal wie der Umstand, dass weite Teile des Wahlprogramms der FDP wie von den Piraten abgeschrieben wirken.

Dabei hat der Mann sogar Recht! Selbstverständlich können sich die Wähler der Piratenpartei gelassen und entspannt auf ihre Couch zurückziehen, weil sie wissen, dass es doch eine Partei gibt, die sich um Meinungs- und Informationsfreiheit genau so kompetent kümmert wie um die Bürgerrechte. Und möglicherweise meint Kubicki mit den 9%, die er anstrebt, ja auch 9% der Wähler vom letzten Mal… Erklären sollte Kubicki uns in jedem Fall den inhaltlichen Widerspruch seiner Landes-FDP beim Thema Solarenergie zum Parteivorsitzenden Rössler, der sich hier ganz anders positioniert.

Für mich persönlich schließt sich heute irgendwie ein Kreis. Vor ziemlich genau einem Jahr, als ich noch dem Bundesvorstand der Piratenpartei angehörte, habe ich gemeinsam mit anderen Piraten und Piratenparteien anderer Länder das weltweite Spiegeln der Server von Wikileaks mitorganisiert und biete bis heute selbst auf meinem Server einen Wikileaksspiegel an. Wir erinnern uns: Die USA wollten durch die Abschaltung von Wikleaks erreichen, dass ihre Widerlichkeiten nicht mehr weltweit zu beobachten sind. Ausgangspunkt dafür war das mutige Vorgehen von Bradley Manning, der nun vor ein Militärgericht gestellt werden soll. Heute kann ich Zusammenhänge erkennen, weil ich vor einem Jahr gehandelt habe. Damals habe ich im Interesse der Menschenrechte  aus Notwehr gehandelt. Am nächsten Samstag auf der ACTA-Demo in Kiel handele ich wieder aus Notwehr. Mein Beitritt zur Piratenpartei im Juni 2009 geschah aus Notwehr gegen das Zensurgesetz. Folgerichtig stehe ich auch aus Notwehr auf Platz 2 der Landesliste der Piratenpartei Schleswig-Holsteins.

Und es hört nicht auf, wie der Vortrag eines CSU-Politikers bei der NPD in München zeigt. Der Mann gehört der Partei an, deren Generalsekretär Dobrindt das Verbot der Linken fordert, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Ein Land, dessen Verfassungsschutz mehr über die Bundestagsabgeordneten der Linken weiß als über Naziterrorzellen, braucht jede Menge Notwehrpolitiker!

 

 

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Feiner Groove aus den 90ern

Kurz bevor ich mich gleich auf die (hoffentlich ausreichend wärmenden) Socken nach Berlin zum Wahlkampfauftakt der Piraten Schleswig-Holsteins mache, gebe ich uns einen der besten Grooves der 90er auf die Ohren: Keziah Jones mit “Where´s Life”

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Die FDP hat wohl doch Wort gehalten

Wie wir alle wissen, wird jetzt in Europa Deutsch gesprochen. Das soll auch für die Griechen gelten, deren Steuerverwaltung gelinde gesagt erhebliches Optimierungspotenzial hat. Im Schulmeistereuropa wird man nicht müde, den Griechen zu erklären, was sie alles in Ordnung zu bringen haben, bevor Europa die richtige Nahrung durch den Tropf jagt, an dem die Griechen hängen. Dass es jedoch unter den europäischen Musterschülern ein Land gibt, dass es besonders gut mit denen meint, die dem Staat nicht geben wollen, was des Staates ist, erfahren wir in diesen Tagen. Dieses Land ist ausgerechnet Deutschland.

Deutschland hat mit der Schweiz ein Abkommen zur Besteuerung von in der Schweiz angelegtem Vermögen geschlossen. Dieses Abkommen verdient die Überschrift “Besser das als nichts”, denn bis zu seinem Inkrafttreten im nächsten Jahr können die geschätzten etwa 193 Milliarden Euro deutsches Schwarzgeld noch straf- und steuerfrei in andere Länder (auf Konten der gleichen Schweizer Banken) transferiert werden. Ausführlich beschreibt die ZEIT dies in ihrem Artikel dazu.

Aber, vielleicht sehe ich die Welt ja einmal mehr durch meine naive Piratenbrille und verstehe den wahren Hintergrund nicht. Möglicherweise handelt es sich ja hierbei um die von der FDP seit langem versprochene Steuersenkung. In diesem Fall würde ich der FDP meinen tief empfundenen Respekt bekunden dafür, dass auf wunderbar unbürokratische Weise dem Grundsatz “Leistung soll sich wieder lohnen” Rechnung getragen wird.

Da verzichten wir anderen doch gerne auf die mindestens 40 Milliarden Euro Steuern, die bei konsequenter Durchsetzung der angeblichen eigentlichen Absichten zu generieren gewesen wären. Achso, und das alles wird natürlich begünstigt von dem § 30 AO, dem Steuergeheimnis, das als Anachronismus auf die Müllhalde des Fiskalischen gehört.

Nachtrag:

Die o.a. 40 Milliarden Euro entsprechen übrigens den Steuereinnahmen, die mein verarmtes Bundesland Schleswig-Holstein in knapp sechs Jahren insgesamt an Steuereinnahmen hat. Dies sei nur als Anhalt für die Größenordnung des Geschenks von Schwarz-Gelb für Steuerhinterzieher gedacht.

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Alles für den Dackel, alles fürs den Klub!

Vorweg beschreibe ich, wie ich mir Versöhnung und Miteinander von Leuten, die durch den von den Nazis angezettelten Krieg ihr Zuhause verloren haben und denen, die dann gleichfalls ihre Heimat verloren haben und Grund und Boden der deutschen Vorbesiedler übernehmen mussten, vorstelle und selbst erlebt habe:

Mein im Krieg erblindeter Vater stammt aus Ostpreußen. Anfang der 90er Jahre habe ich meine Eltern in meinem Campingbus mit nach Polen genommen, wo wir dann das Dorf und den Hof besucht haben, in dem bzw. wo mein Vater aufgewachsen ist. Mit den übrigens zwangsweise dorthin umgesiedelten Polen haben wir uns angefreundet und eine tolle Zeit verbracht. Das war ein eigenartiges und gleichzeitig tolles Gefühl, im Geburtszimmer des eigenen Vaters zusammen mit netten, gastfreundlichen Polen zu Abend zu essen und bei durchaus mehr als einem Wodka die Grundlage für eine jahrelange Freundschaft zu schaffen. Ohne Ressentiments, ohne Revanchismus. Unsere polnischen Gastgeber waren sehr interessiert daran, möglichst viel aus der immerhin etwa 200 Jahre alten Geschichte des Hofes zu erfahren. Mein Vater konnte seine 50 Jahre alte Neugier, was wohl aus den Plätzen seiner Jugend geworden ist, stillen. Und auch mir ist in den Tagen dort in Polen vieles klar geworden – persönlich genau so wie politisch.

So kann man sich also auch aussöhnen und auf wirklich unterster Ebene dafür sorgen, dass sich nie wiederholt, was damals geschehen ist. Karriere- und mediengeile Politiker wie Erika Steinbach dagegen ist das friedliche Miteinander der Völker nicht so wichtig. Unverbesserlich und ewig gestrig posaunen sie ihre revanchistische Propaganda heraus und militarisieren ihre Verbände, eben so wie die Erika Steinbach. Zyklothymisch tauchen sie dann in den Medien mit widerlichen Aussagen auf, nur damit sie niemand vergisst und sie von ihren Verbänden als “Quotenvertriebene” in die CDU-Bundestagsfraktion gelangen. An dieser Stelle völlig moralbefreit erheischt die CDU dann auch noch die Stimmen des äußersten rechten Randes und nennt sich dann Volkspartei. Deshalb fehlt dann auch regelmäßig das ordnende, mahnende Wort der CDU-Oberen, wenn Steinbach und Co. Verbaldurchfall haben. Die nächste Wahl kommt bestimmt …

Der Pantoffelpunk hat in wunderbarer Weise den letzten derartigen Auftritt Steinbachs gewürdigt. Was sich die Steinbach vorgestern auf Twitter geleistet hat, rückt ihren politischen Standort im wahrsten Sinne des Wortes zurecht:

Der danach entstandene und von der Frau Steinbach relativierend gestaltete Diskurs auf Twitter enthält dann den weiteren historischen Schwachsinn, den wir von der Dame gewohnt sind. Ich nehme mich des Vorgangs nun, zwei Tage später, an, weil ja nun genug Zeit war, dass sich der CDU-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder (“Jetzt wird in Europa Deutsch gesprochen“) und/oder andere hochrangige CDUler klar hätten distanzieren können. Das aber ist einmal mehr – wie schon bei den anderen “Einzelfällen” Uhl, Heveling etc. – ausgeblieben. Naja, wer eine Bundeskanzlerin stellt, deren Werte bei den Meinungsumfragen die aktuellen Höhenflüge erreichen, kann in diesem Land jeden Schwachsinn verbreiten und damit jede noch so widerwärtige Klientel bedienen. So funktioniert eben eine rechte Volkspartei.

Via Facebook erreichte mich dieses Bild, das man ausdrucken und an jeden Laternenmast hängen sollte:

Der Skandal ist also kurzgefasst der, dass revanchistische Geschichtsverklitterer in der CDU geduldet und gefördert werden. Egal, welche Widerlichkeiten diese Leute absondern, eine klare Distanzierung oder gar personelle Konsequenzen scheiden aus. “Alles für den Dackel, alles für den Klub” kann auch diese hässliche Fratze haben.

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Für mich das Album des Jahres 2011

Mehrfach schon habe ich hier auf Sangit aka Björn Both hingewiesen, der gewiss zum Allerfeinsten gehört, was die deutsche Musikszene hervorgebracht hat. Sein Album “Where The Thundergiants Sleep” finde ich großartig. Im zurückliegenden Jahr wurde meiner Meinung nach kein anderes Album veröffentlicht, dass ähnliche tolle Kompositionen mit einer großen Stimme, perfekter Abmischung und einem klaren Konzept vereint. Ganz großes Kino für die Ohren!

Endlich hat Sangit dazu auch recht professionelle Videos hinbekommen, von denen ich in den nächsten Tagen einige hier verlinken werde. Fangen wir an mit dem Titelsong des Albums:

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Von Eichhörnchen und Faultieren

Über die größte Bedrohung des Internets und damit der Meinungs- und Informationsfreiheit habe ich drei Blogposts zuvor bereits geschrieben.  Das ist ACTA. Wahrnehmbar kümmern sich darum derzeit nur die Piraten und mobilisieren dazu für den 11. Februar 2012. Wo dann überall protestiert wird, könnt Ihr Euch hier anschauen. Nun sollte man eigentlich erwarten, dass sich diesem Protest auch die anschließen, die ansonsten auch immer so tun, als wären sie im Herzen Piraten, das aber nachhaltiger und umfassender. Ich meine Leute wie Konstantin von Notz oder Jimmy Schulz aus der Enquetekommission Internet und digitale Gesellschaft des Bundestages. Und natürlich finden wir weder bei von Notz noch bei Schulz irgendeine Bemerkung zu ACTA. Das wundert den Kundigen nicht mehr, so wie es auch überhaupt nicht überrascht, dass von beiden nichts, aber auch wirklich gar nichts zur Kriegsansage gegen das Internet durch ihren Kommissionskollegen Ansgar Heveling zu lesen oder hören war und ist.

Die Meriten für das nötige klare Wort verdient sich ausgerechnet Dorothee Bär, CSU-Generalsekretärin und Vorsitzende des CSU-Netzrat, die in ihrer Replik die erforderlichen Selbstverständlichkeiten formulierte. Bei ihr entschuldige ich mich mal gleich für meinen etwas heftigen Tweet. Bei dem Gelassenheitsforderer Peter Altmaier tue ich dies natürlich nicht. Mit keinem Wort distanziert er sich von den furchtbaren Aussagen Hevelings. Nein, er meint, man müsse solche Debatten aushalten. Das ist Quatsch, Herr Altmaier. Debatten sind dazu da, geführt zu werden und nicht um ausgehalten zu werden. Wenn aber der von Ihnen für die Enquetekommission eingesetzte Mann so rückwärts gewandt mit Ihrer Rückendeckung so schlimme Dinge sagen kann (oder soll?), ist das durchaus mehr als nur ein Hinweis darauf, wie Sie es tatsächlich mit dem Internet halten, Herr Altmaier. In diesem Sinne erinnern Sie mich trotz Ihres Dialoges mit Stephan Urbach mehr an den Kreide fressenden Wolf als an einen Politiker, der sich ehrlich und wahrhaftig dessen annnimmt, was die CDU bisher verpennt hat.

Aber, vielleicht ist das Theater rund um den Hevelingschen Wunsch zur Rückkehr in die Zeit vor 1990 ja auch nichts anderes als das, was wir Piraten “Eichhörnchen” nennen. Gemeint ist damit, die Situation, wenn man sich irgendwo draußen angeregt unterhält und dann scheinbar aus dem Nichts kommend ein Eichhörnchen  über den Rasen läuft, um dann geschwind in einen Baum zu klettern. “Oh! Ein Eichhörnchen!” sagt dann der eine und der andere Gesprächspartner hat den Faden verloren. Gründe für das vermehrte Auftauchen solcher Eichhörnchen gibt es ja genug. Der bei der Wahrheit stets ins Stottern geratende Bundespräsident, das Gutachten zur Vorratsdatenspeicherung und natürlich und vor allem ACTA.

Eichhörnchen sollen übrigens sich mit ihrem Schwanz selbst Schatten Spenden können. Das ist eine durchaus praktische Fähigkeit, Herr Altmaier, die Sie Ihrem Parteifreund Heveling vielleicht näher bringen sollten.

Nachtrag um 08:15 Uhr: Naürlich gehört auch das Vertuschungs-Pingpong im Zusammenhang mit der Aufklärung der Vorgänge rund um die Morde der NSU zu den eichhörnchenwürdigen Vorgängen.

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Weiß er mehr als wir?

Ansgar Heveling muss irgendetwas wissen, dass wir anderen (noch) nicht wissen. Er beschreibt die Vergänglichkeit des Digitalen und des Web 2.0 in seinem Gastbeitrag für das Handelsblatt. Dort erfahren wir u.a., dass das geistige Eigentum in den Wirren und Gassen der französischen Revolution 1789 entstanden ist. Aha!

Herr Heveling, dass Einzige, was sich als patentierbares Wissen oder geistiges Eigentum aus dem Jahr 1789 in Frankreich ergibt, ist, dass man durch den übermäßigen Gebrauch der Guillotine ein sicheres Mittel gegen Kopfschuppen entdeckt hat.

Es war mir eine Freude, Ihren Schwachsinn, Herr Heveling, auf das Wesentliche reduziert zu kommentieren!

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